Wissenswertes und Aufnahmekriterien

Wissenswertes und Aufnahmekriterien


Wie viele Kinder werden im Freien Kinderhaus betreut?
Im Freien Kinderhaus werden bis zu 22 Ü-3-Kinder mit jeweils 40 Wochenstunden betreut.


Was bedeutet „Elterninitiative“?
Für jedes im Kinderhaus betreute Kind wird mindestens eine sorgeberechtigte Person Vereinsmitglied. Aufgrund bestimmter Lebensumstände kann jedoch davon abgesehen werden. Mehr zur Beteiligung der Eltern ist weiter unten im Text zu lesen.


Wie kann ich mein Kind anmelden? Wie ist der Ablauf?

  1. Der Erstkontakt zwischen bewerbenden Eltern und dem Freien Kinderhaus erfolgt per E-Mail, per Telefon, über das Kita-Portal Tolina (Wartelistenformular) oder durch eine persönliche Anfrage in der Einrichtung. Im Erstkontakt spielt vor allem die Frage „Was zeichnet eine Elterninitiative aus?“ eine große Rolle. Es wird auf die Bereitschaft der Eltern hingewiesen, Elterndienste und Ämter zu übernehmen (Engagement der Eltern).
  2. Bei einem persönlichen Kennenlerngespräch wird die Einrichtung besichtigt, dem Bewerbenden wird das Konzept vorgestellt. In der Regel findet eine erste Kontaktaufnahme zum Kind statt. Bei Bedarf findet ein weiteres Kennenlerngespräch statt, bspw. um Kontakt zu beiden Elternteilen herstellen zu können. Die Kennenlerngespräche dienen dazu, zu schauen, ob auf beiden Seiten eine Übereinstimmung der pädagogischen Vorstellungen vorliegt. Wichtig ist, dass das Konzept des Freien Kinderhauses geteilt wird (viel Zeit draußen; längere Fußmärsche; funktionelle, wetterfeste Kleidung für jede Wetterlage muss stets vorhanden sein).

Wie werden die freien Plätze vergeben?

Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt im Herbst des Vorjahres. Der Beginn der Aufnahme ist i. d. R. zu Beginn des neuen Kita-Jahres (01.08.). Im laufenden Jahr frei werdende Betreuungsplätze werden schnellstmöglich wieder vergeben. Sogenannte „Kann-Kinder“ (Geburtstag nach dem 30.06.), Umzüge von betreuten Kindern oder Kita-Wechsel beeinflussen die Betreuungsplatzzahl und die -vergabe auch im laufenden Jahr. Von einer Planungssicherheit kann erst bei Kündigungseingang ausgegangen werden. Nach der Vorauswahl werden die Eltern zum Vertragsgespräch eingeladen, in welchem offene Fragen besprochen, der Betreuungs- und der Mitgliedsvertrag geschlossen und sämtliche erforderliche Unterschriften eingeholt werden. Nach Abschluss der Vertragsmodalitäten wird der individuelle, lebenslage- und situationsorientierte Eingewöhnungsablauf besprochen.

Gesetzliche Impfpflicht

Es besteht eine gesetzliche Masernimpfpflicht. Deshalb benötigen wir von Kindern, die in unserer Einrichtung betreut werden sollen, eine ärztliche Impfbescheinigung (zweifache Impfung) vor Vertragsabschluss.

Aufnahmekriterien
Eine Vorauswahl unter den Bewerbenden erfolgt durch die Leitung in Rücksprache mit dem Team. Nach KiTaG § 18 Aufnahme von Kindern und Beendigung des Betreuungsverhältnisses, (5) Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze übersteigt, legt der Einrichtungsträger schriftliche, öffentlich zugängliche Aufnahmekriterien fest:

  1. Geschwisterkind
  2. Das Konzept des Freien Kinderhaus e.V. wird geteilt/unterstützt (u.a. viel Zeit draußen sowie längere Fußmärsche bei fast jeder Wetterlage)
  3. Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des Alltags im Kinderhaus, d.h.
    • Übernahme eines „Elternamtes“ (z.B. Vorsitz, Kochliste, Adressliste, …)
    • Übernahme des Kochdienstes = etwa zwei Mal im Jahr Mittagsessen kochen für alle Kinder und das Team 
    • Übernahme des Putzdienstes = mindestens zwei bis drei Mal im Jahr, wenn unsere Reinigungskraft im Urlaub oder erkrankt ist
    • Mitgliedschaft im Verein
    • Regelmäßige Teilnahme an Mitgliederversammlungen sowie Elternabenden ca. alle sechs bis acht Wochen

Stand 20.07.2024